Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-27-2015

Welche der genannten Tierarten darf der Jagdausübungsberechtigte im Rahmen seiner Jagdausübung in Rheinland-Pfalz erlegen?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz darf der Jagdausübungsberechtigte den Waschbären erlegen.

  • A)Luchs
  • B)Bisam
  • C)Iltis
  • D)Waschbär
Erklärung

Der Waschbär unterliegt in vielen Bundesländern als Neozoon dem Jagdrecht und hat Jagdzeiten. Luchs ist streng geschützt; Bisam unterliegt nicht überall dem Jagdrecht; Iltis ist in der Regel geschont bzw. jagdzeitlich eingeschränkt. Regulations may vary depending on the federal state.

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