Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-167-2015

Welche der genannten Tiere fallen unter den besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung?

Kurze Antwort

Igel und Eichhörnchen fallen unter den besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung.

  • A)Wanderratte
  • B)Igel
  • C)Iltis
  • D)Eichhörnchen.
Erklärung

Wanderratten unterliegen nur dem allgemeinen Schutz. Der Iltis ist jagdbar und daher vom besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung ausgenommen.

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