Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-189-2015

Welche der nachfolgend beschriebenen Beobachtungen sind als "Bedenkliche Merkmale" im Sinne der Lebensmittelhygienevorschriften zu verstehen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Geschwülste oder Abszesse, wenn sie zahlreich oder verteilt in inneren Organen oder in der Muskulatur vorkommen, erhebliche Gasbildung im Magen- und Darmkanal mit Verfärbung der inneren Organe, erhebliche Abmagerung oder Schwund einzelner Muskelpartien und abnorme Verhaltensweisen vor der Schussabgabe.

  • A)Geschwülste oder Abszesse, wenn sie zahlreich oder verteilt in inneren Organen oder in der Muskulatur vorkommen
  • B)erhebliche Gasbildung im Magen- und Darmkanal mit Verfärbung der inneren Organe
  • C)erhebliche Abmagerung oder Schwund einzelner Muskelpartien
  • D)abnorme Verhaltensweisen vor der Schussabgabe

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