Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-92-2015

Welche der nachfolgend genannten Aussagen sind bezogen auf jagdlich zulässige Selbstladeflinten zutreffend?

Kurze Antwort

Jagdlich zulässige Selbstladeflinten dürfen höchstens zwei Patronen im Magazin aufnehmen und funktionieren nach dem Rückstoß- oder Gasdruckprinzip.

  • A)Durch einmaliges Abzugsbetätigen einer geladenen, gespannten und entsicherten Selbstladeflinte werden drei Schüsse gelöst.
  • B)In Deutschland dürfen durch den Jagdscheininhaber erwerbbare Selbstladeflinten mit maximal 6 Patronen (5 im Magazin und eine im Patronenlager) geladen werden.
  • C)In Deutschland dürfen Selbstladejagdflinten zum Ausüben der Jagd eine Magazinkapazität von maximal 2 Patronen haben.
  • D)Selbstladeflinten funktionieren nach dem Rückstoß- oder Gasdruckprinzip
Erklärung

Eine Selbstladeflinte lädt nach der Schussabgabe automatisch nach, wobei der Rückstoß oder der Gasdruck den Mechanismus antreibt. Für die Jagdausübung darf das Magazin höchstens zwei Patronen fassen.

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