Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-92-2015

Welche der nachfolgend genannten Aussagen sind bezogen auf jagdlich zulässige Selbstladeflinten zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>In Deutschland dürfen Selbstladejagdflinten zum Ausüben der Jagd eine Magazinkapazität von maximal 2 Patronen haben.</p> und Selbstladeflinten funktionieren nach dem Rückstoß- oder Gasdruckprinzip.

  • A)<p>Durch einmaliges Abzugsbetätigen einer geladenen, gespannten und entsicherten Selbstladeflinte werden drei Schüsse gelöst.</p>
  • B)<p>In Deutschland dürfen durch den Jagdscheininhaber erwerbbare Selbstladeflinten mit maximal 6 Patronen (5 im Magazin und eine im Patronenlager) geladen werden.</p>
  • C)<p>In Deutschland dürfen Selbstladejagdflinten zum Ausüben der Jagd eine Magazinkapazität von maximal 2 Patronen haben.</p>
  • D)Selbstladeflinten funktionieren nach dem Rückstoß- oder Gasdruckprinzip

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