Kurze Antwort
Dem Umweltrecht sind das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundes-Bodenschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz zuzuordnen.
Diese Bundesgesetze regeln den Schutz von Natur, Boden und Wasser. Das Grundstücksverkehrsgesetz betrifft dagegen die Agrarstruktur und land- sowie forstwirtschaftliche Grundstücke.
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