Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-192-2015

Welche der nachfolgend genannten Gegenstände / Vorrichtungen dürfen beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art verwendet oder benutzt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Vorrichtungen zum Beleuchten der Zieleinrichtung und optische Geräte zur Vergrößerung des Zieles.

  • A)Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles
  • B)Vorrichtungen zum Beleuchten der Zieleinrichtung
  • C)Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind
  • D)optische Geräte zur Vergrößerung des Zieles

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