Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-158-2015

Welche der nachfolgend genannten Teile gehören zum Jägerrecht (kleines Jägerrecht)?

Kurze Antwort

Richtig sind: Herz, Leber und Lunge und Nieren.

  • A)Herz
  • B)Blätter
  • C)Leber
  • D)Lunge und Nieren

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