Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-22-2015

Welche der nachfolgend genannten Tierarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Fasan, Luchs und Stockente dem Jagdrecht; der Mäusebussard nicht.

  • A)Fasan
  • B)Mäusebussard
  • C)Luchs
  • D)Stockente
Erklärung

Nach § 2 BJagdG zählen Fasan, Luchs und Stockente zum jagdbaren Wild (Feder- bzw. Haarwild). Der Mäusebussard gehört zu den Greifen, ist zwar jagdrechtlich geführt, aber streng geschützt und damit ganzjährig geschont. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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