Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Fasan, Luchs und Stockente dem Jagdrecht; der Mäusebussard nicht.
Nach § 2 BJagdG zählen Fasan, Luchs und Stockente zum jagdbaren Wild (Feder- bzw. Haarwild). Der Mäusebussard gehört zu den Greifen, ist zwar jagdrechtlich geführt, aber streng geschützt und damit ganzjährig geschont. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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