Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-86-2015

Welche der nachfolgend genannten Tierarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Sikawild, Wachtel und Wildkatze dem Jagdrecht; der Eichelhäher nicht.

  • A)Sikawild
  • B)Wachtel
  • C)Wildkatze
  • D)Eichelhäher
Erklärung

§ 2 BJagdG listet Sikawild und Wachtel als jagdbar, die Länder können weitere Arten bestimmen; in RLP gehört auch die Wildkatze jagdrechtlich dazu, ist jedoch ganzjährig geschont. Der Eichelhäher ist in RLP nicht jagdbar.

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