Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Sikawild, Wachtel und Wildkatze dem Jagdrecht; der Eichelhäher nicht.
§ 2 BJagdG listet Sikawild und Wachtel als jagdbar, die Länder können weitere Arten bestimmen; in RLP gehört auch die Wildkatze jagdrechtlich dazu, ist jedoch ganzjährig geschont. Der Eichelhäher ist in RLP nicht jagdbar.
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