Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Blässhuhn und Haselwild dem Jagdrecht, während Steinwild und Uhu dort nicht dem Jagdrecht unterliegen.
Nach Landesjagdrecht RLP zählen Blässhuhn (Wasserwild) und Haselwild (Raufußhuhn) zum jagdbaren Wild. Steinwild kommt in RLP nicht vor und der Uhu ist streng geschützt und daher nicht jagdbar.
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