Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-87-2015

Welche der nachfolgend genannten Tierarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Blässhuhn und Haselwild dem Jagdrecht, während Steinwild und Uhu dort nicht dem Jagdrecht unterliegen.

  • A)Steinwild
  • B)Blässhuhn
  • C)Haselwild
  • D)Uhu
Erklärung

Nach Landesjagdrecht RLP zählen Blässhuhn (Wasserwild) und Haselwild (Raufußhuhn) zum jagdbaren Wild. Steinwild kommt in RLP nicht vor und der Uhu ist streng geschützt und daher nicht jagdbar.

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