Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-88-2015

Welche der nachfolgend genannten Tierarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Höckerschwan und Graureiher dem Jagdrecht.

  • A)Höckerschwan
  • B)Haubentaucher
  • C)Graureiher
  • D)Kormoran
Erklärung

Der Höckerschwan und der Graureiher sind im Jagdrecht aufgeführt. Haubentaucher und Kormoran unterliegen in Rheinland-Pfalz nicht dem Jagdrecht.

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