Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Iltis, Luchs und Fischotter dem Jagdrecht.
Diese drei Arten sind im Bundesjagdgesetz als jagdrechtlich relevante Tierarten aufgeführt. Luchs und Fischotter sind allerdings ganzjährig geschont; beim Iltis gelten die jeweiligen landesrechtlichen Jagdzeiten.
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