Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-89-2015

Welche der nachfolgend genannten Tierarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Iltis, Luchs und Fischotter dem Jagdrecht.

  • A)Iltis
  • B)Luchs
  • C)Fischotter
  • D)Mauswiesel
Erklärung

Diese drei Arten sind im Bundesjagdgesetz als jagdrechtlich relevante Tierarten aufgeführt. Luchs und Fischotter sind allerdings ganzjährig geschont; beim Iltis gelten die jeweiligen landesrechtlichen Jagdzeiten.

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