Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-90-2015

Welche der nachfolgend genannten Tierarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Waschbär und Marderhund dem Jagdrecht, Nutria und Bisam hingegen nicht.

  • A)Nutria
  • B)Bisam
  • C)Waschbär
  • D)Marderhund
Erklärung

Nach Landesjagdrecht können Länder zusätzliche Arten dem Jagdrecht zuordnen; in Rheinland-Pfalz zählen dazu Waschbär und Marderhund. Nutria und Bisam sind dort keine jagdbaren Arten und unterliegen nicht dem Jagdrecht.

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