Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Waschbär und Marderhund dem Jagdrecht, Nutria und Bisam hingegen nicht.
Nach Landesjagdrecht können Länder zusätzliche Arten dem Jagdrecht zuordnen; in Rheinland-Pfalz zählen dazu Waschbär und Marderhund. Nutria und Bisam sind dort keine jagdbaren Arten und unterliegen nicht dem Jagdrecht.
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