Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-91-2015

Welche der nachfolgend genannten Tierarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Rabenkrähe und Elster dem Jagdrecht.

  • A)Saatkrähe
  • B)Rabenkrähe
  • C)Kolkrabe
  • D)Elster
Erklärung

Die Saatkrähe und der Kolkrabe unterliegen dort nicht dem Jagdrecht. Der Kolkrabe ist zwar nach dem Bundesjagdgesetz gelistet, jedoch grundsätzlich ganzjährig geschont.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten