Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Rabenkrähe und Elster dem Jagdrecht.
Die Saatkrähe und der Kolkrabe unterliegen dort nicht dem Jagdrecht. Der Kolkrabe ist zwar nach dem Bundesjagdgesetz gelistet, jedoch grundsätzlich ganzjährig geschont.
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