Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-94-2015

Welche der nachfolgend genannten Tierarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Habicht, Fasan und Krickente dem Jagdrecht.

  • A)Habicht
  • B)Fasan
  • C)Mäusebussard
  • D)Krickente
Erklärung

Habicht und Mäusebussard gehören nach dem Bundesjagdgesetz zu den Greifvögeln und unterliegen grundsätzlich dem Jagdrecht, sind jedoch ganzjährig geschont. In der genannten Prüfungsfrage sind daher Habicht, Fasan und Krickente richtig.

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