Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Habicht, Fasan und Krickente dem Jagdrecht.
Habicht und Mäusebussard gehören nach dem Bundesjagdgesetz zu den Greifvögeln und unterliegen grundsätzlich dem Jagdrecht, sind jedoch ganzjährig geschont. In der genannten Prüfungsfrage sind daher Habicht, Fasan und Krickente richtig.
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