Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-23-2015

Welche der nachfolgend genannten Tierarten unterliegen NICHT dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Brachvogel und Zwergtaucher unterliegen nicht dem Jagdrecht.

  • A)Haselwild
  • B)Waldschnepfe
  • C)Brachvogel
  • D)Zwergtaucher
Erklärung

Haselwild und Waldschnepfe sind jagdrechtlich erfasste Wildarten. Brachvogel und Zwergtaucher gehören dagegen nicht zu den dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten.

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