Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Rebhuhn, Silbermöwe und Höckerschwan dem Jagdrecht; der Kiebitz nicht.
Diese Arten sind in § 2 BJagdG als dem Jagdrecht unterliegend gelistet und werden in RLP entsprechend geführt. Der Kiebitz ist eine streng geschützte Watvogelart und fällt nicht unter das Jagdrecht. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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