Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-203-2015

Welche der nachfolgend genannten Vogelarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rebhuhn, Silbermöwe und Höckerschwan.

  • A)Rebhuhn
  • B)Silbermöwe
  • C)Höckerschwan
  • D)Kiebitz

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