Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-204-2015

Welche der nachfolgend genannten Vogelarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Nilgans und Waldschnepfe dem Jagdrecht.

  • A)Nilgans
  • B)Gänsesäger
  • C)Haubentaucher
  • D)Waldschnepfe
Erklärung

Die Nilgans wurde in Rheinland-Pfalz aufgrund ihrer starken Ausbreitung in das Jagdrecht aufgenommen. Die Waldschnepfe ist bundesrechtlich dem Jagdrecht zugeordnet; Haubentaucher und Gänsesäger gehören hier nicht zu den gesuchten Arten.

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