Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Nilgans und Waldschnepfe dem Jagdrecht.
Die Nilgans wurde in Rheinland-Pfalz aufgrund ihrer starken Ausbreitung in das Jagdrecht aufgenommen. Die Waldschnepfe ist bundesrechtlich dem Jagdrecht zugeordnet; Haubentaucher und Gänsesäger gehören hier nicht zu den gesuchten Arten.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.