Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Blässhuhn, Graureiher und Wachtel dem Jagdrecht; die Bekassine unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Nach Landesjagdrecht RLP zählen Blässhuhn, Graureiher und Wachtel zum jagdbaren Federwild, teils mit Jagdzeiten. Die Bekassine ist nach Naturschutzrecht geschützt und daher nicht jagdbar. Regulations können je nach Bundesland variieren.
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