Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-205-2015

Welche der nachfolgend genannten Vogelarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Blässhuhn, Graureiher und Wachtel dem Jagdrecht; die Bekassine unterliegt nicht dem Jagdrecht.

  • A)Blässhuhn
  • B)Graureiher
  • C)Wachtel
  • D)Bekassine
Erklärung

Nach Landesjagdrecht RLP zählen Blässhuhn, Graureiher und Wachtel zum jagdbaren Federwild, teils mit Jagdzeiten. Die Bekassine ist nach Naturschutzrecht geschützt und daher nicht jagdbar. Regulations können je nach Bundesland variieren.

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