Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-207-2015

Welche der nachfolgend genannten Vogelarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen die Sturmmöwe und die Kanadagans dem Jagdrecht; Großtrappe und Teichhuhn nicht.

  • A)Großtrappe
  • B)Sturmmöwe
  • C)Teichhuhn
  • D)Kanadagans
Erklärung

Nach Bundesjagdgesetz gehören Sturmmöwe und Kanadagans zum jagdbaren Federwild. Die Großtrappe ist zwar jagdrechtlich erfasst, aber in Deutschland ganzjährig geschont und in RLP faktisch nicht jagdbar; das Teichhuhn unterliegt dem Naturschutzrecht.

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