Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen die Sturmmöwe und die Kanadagans dem Jagdrecht; Großtrappe und Teichhuhn nicht.
Nach Bundesjagdgesetz gehören Sturmmöwe und Kanadagans zum jagdbaren Federwild. Die Großtrappe ist zwar jagdrechtlich erfasst, aber in Deutschland ganzjährig geschont und in RLP faktisch nicht jagdbar; das Teichhuhn unterliegt dem Naturschutzrecht.
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