Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-208-2015

Welche der nachfolgend genannten Vogelarten unterliegen in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegen Birkhuhn, Haselhuhn und Rebhuhn dem Jagdrecht; das Wintergoldhähnchen nicht.

  • A)Birkhuhn
  • B)Haselhuhn
  • C)Rebhuhn
  • D)Wintergoldhähnchen
Erklärung

Birk- und Haselhuhn zählen als Raufußhühner ebenso wie das Rebhuhn zu jagdbaren Arten. Das Wintergoldhähnchen ist eine geschützte Singvogelart und fällt nicht unter das Jagdrecht. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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