Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz unterliegen Birkhuhn, Haselhuhn und Rebhuhn dem Jagdrecht; das Wintergoldhähnchen nicht.
Birk- und Haselhuhn zählen als Raufußhühner ebenso wie das Rebhuhn zu jagdbaren Arten. Das Wintergoldhähnchen ist eine geschützte Singvogelart und fällt nicht unter das Jagdrecht. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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