Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-210-2015

Welche der nachfolgend genannten Vogelarten unterliegen in Rheinland-Pfalz NICHT dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Waldkauz, Uhu und Schleiereule unterliegen in Rheinland-Pfalz nicht dem Jagdrecht.

  • A)Waldkauz
  • B)Uhu
  • C)Habicht
  • D)Schleiereule
Erklärung

Eulen sind dem Naturschutzrecht zugeordnet und besonders geschützt. Der Habicht gehört dagegen zu den dem Jagdrecht unterliegenden Greifvögeln, ist jedoch ganzjährig geschont.

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