Kurze Antwort
Waldkauz, Uhu und Schleiereule unterliegen in Rheinland-Pfalz nicht dem Jagdrecht.
Eulen sind dem Naturschutzrecht zugeordnet und besonders geschützt. Der Habicht gehört dagegen zu den dem Jagdrecht unterliegenden Greifvögeln, ist jedoch ganzjährig geschont.
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