Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-209-2015

Welche der nachfolgend genannten Vogelarten unterliegt in Rheinland-Pfalz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz unterliegt der Habicht dem Jagdrecht.

  • A)Mäusebussard
  • B)Turmfalke
  • C)Wespenbussard
  • D)Habicht
Erklärung

Der Habicht gehört zu den Habichtartigen (Accipitridae), die dem Jagdrecht unterliegen. Er ist jedoch ganzjährig geschont.

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