Kurze Antwort
Rotwild und Rehwild dürfen grundsätzlich nicht zur Nachtzeit erlegt werden.
Die Nachtzeit reicht von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. Schwarzwild und Fuchs gehören zu den Arten, die während ihrer Jagdzeit auch nachts erlegt werden dürfen; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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