Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-15-2015

Welche der nachfolgend genannten Wildarten dürfen unter anderem NICHT zur Nachtzeit erlegt werden?

Kurze Antwort

Rotwild und Rehwild dürfen grundsätzlich nicht zur Nachtzeit erlegt werden.

  • A)Schwarzwild
  • B)Rotwild
  • C)Fuchs
  • D)Rehwild
Erklärung

Die Nachtzeit reicht von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. Schwarzwild und Fuchs gehören zu den Arten, die während ihrer Jagdzeit auch nachts erlegt werden dürfen; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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