Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-92-2015

Welche der nachfolgend genannten Wildarten gehören zum Hochwild?

Kurze Antwort

Zum Hochwild gehören unter den genannten Arten Schwarzwild und Rotwild.

  • A)Rehwild
  • B)Schwarzwild
  • C)Rotwild
  • D)Birkwild
Erklärung

Nach Bundesjagdgesetz zählt alles Schalenwild außer Rehwild zum Hochwild; dazu gehören u. a. Rotwild und Schwarzwild. Rehwild ist Niederwild, Birkwild gehört als Federwild nicht zum Hochwild.

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