Kurze Antwort
Zum Hochwild gehören unter den genannten Arten Schwarzwild und Rotwild.
Nach Bundesjagdgesetz zählt alles Schalenwild außer Rehwild zum Hochwild; dazu gehören u. a. Rotwild und Schwarzwild. Rehwild ist Niederwild, Birkwild gehört als Federwild nicht zum Hochwild.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.