Kurze Antwort
Zum Hochwild zählen Damwild, Muffelwild und Auerwild; Rackelwild gehört nicht dazu.
Nach § 2 Abs. 4 BJagdG zählt alles Schalenwild außer Rehwild sowie Auer-, Stein- und Seeadler zum Hochwild. Dam- und Muffelwild sind Schalenwild, Auerwild ist ebenfalls Hochwild; Rackelwild gehört zum Niederwild.
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