Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-93-2015

Welche der nachfolgend genannten Wildarten gehören zum Hochwild?

Kurze Antwort

Zum Hochwild zählen Damwild, Muffelwild und Auerwild; Rackelwild gehört nicht dazu.

  • A)Damwild
  • B)Muffelwild
  • C)Rackelwild
  • D)Auerwild
Erklärung

Nach § 2 Abs. 4 BJagdG zählt alles Schalenwild außer Rehwild sowie Auer-, Stein- und Seeadler zum Hochwild. Dam- und Muffelwild sind Schalenwild, Auerwild ist ebenfalls Hochwild; Rackelwild gehört zum Niederwild.

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