Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-94-2015

Welche der nachfolgend genannten Wildarten können nach dem Landesjagdgesetz ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen?

Kurze Antwort

Nach dem Landes- und Bundesjagdrecht sind Wildkaninchen ersatzpflichtig für Wildschäden, während Rebhuhn, Graugänse und Feldhase grundsätzlich nicht ersatzpflichtig sind.

  • A)Rebhuhn
  • B)Graugänse
  • C)Feldhase
  • D)Wildkaninchen
Erklärung

Ersatzpflichtig sind nach BJagdG §29 insbesondere Schäden durch Schalenwild, Fasan und Wildkaninchen. Rebhühner, Graugänse und Feldhasen fallen nicht unter die ersatzpflichtigen Arten. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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