Kurze Antwort
Nach dem Landes- und Bundesjagdrecht sind Wildkaninchen ersatzpflichtig für Wildschäden, während Rebhuhn, Graugänse und Feldhase grundsätzlich nicht ersatzpflichtig sind.
Ersatzpflichtig sind nach BJagdG §29 insbesondere Schäden durch Schalenwild, Fasan und Wildkaninchen. Rebhühner, Graugänse und Feldhasen fallen nicht unter die ersatzpflichtigen Arten. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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