Kurze Antwort
Richtig sind: Die Nachtjagd auf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) ist grundsätzlich verboten., Bei der Nachtjagd sind grundsätzlich künstliche Lichtquellen verboten. und Nachtjagd ist die Jagd in der Zeitspanne von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
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