Kurze Antwort
Falsch sind die Aussagen, dass der Jagdvorstand allein aus dem Jagdvorsteher besteht und dass er aus dem Jagdvorsteher und vier Beisitzern besteht.
Der Jagdvorstand ist ein Organ der Jagdgenossenschaft und besteht in der Regel aus dem Jagdvorsteher (Vorsitzenden) und zwei Beisitzern. Alleiniger Vorsteher oder vier Beisitzer entsprechen nicht der gesetzlichen Regel.
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