Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-111-2015

Welche der nachfolgenden Aussagen sind FALSCH?

Kurze Antwort

Falsch sind die Aussagen, dass der Jagdvorstand allein aus dem Jagdvorsteher besteht und dass er aus dem Jagdvorsteher und vier Beisitzern besteht.

  • A)Der Jagdvorstand ist ein Organ der Jagdgenossenschaft.
  • B)Der Jagdvorstand besteht allein aus dem Jagdvorsteher.
  • C)Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher und zwei Beisitzern.
  • D)Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher und vier Beisitzern.
Erklärung

Der Jagdvorstand ist ein Organ der Jagdgenossenschaft und besteht in der Regel aus dem Jagdvorsteher (Vorsitzenden) und zwei Beisitzern. Alleiniger Vorsteher oder vier Beisitzer entsprechen nicht der gesetzlichen Regel.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten