Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-80-2015

Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Es ist verboten, die Fallenjagd ohne Nachweis der Fachkenntnis, einschließlich der tierschutzgerechten Tötung gefangener Tiere auszuüben. und Die Verwendung von Fanggeräten, die nicht unversehrt fangen oder sofort töten, sowie Selbstschussgeräte ist grundsätzlich verboten.

  • A)Es ist verboten, die Fallenjagd ohne Nachweis der Fachkenntnis, einschließlich der tierschutzgerechten Tötung gefangener Tiere auszuüben.
  • B)Die Verwendung von Fanggeräten, die nicht unversehrt fangen oder sofort töten, sowie Selbstschussgeräte ist grundsätzlich verboten.
  • C)Fanggeräte, die sofort töten, dürfen ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde und außerhalb von geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder Fanggärten aufgestellt werden.
  • D)Im Umkreis von 200 Metern an Kirrungen dürfen weder Fallen, die unversehrt fangen, noch Fallen, die nicht unversehrt fangen, aufgestellt werden.

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