Kurze Antwort
Richtig sind die Aussagen 1 und 2; die Aussagen 3 und 4 sind falsch.
Für die Fangjagd ist ein Fachkundenachweis erforderlich, und nur Fallen, die unversehrt fangen oder sofort töten, sind erlaubt; Selbstschussgeräte sind verboten. Weitere Verbote wie in 3 und 4 beschrieben bestehen so pauschal nicht; Landesrecht beachten.
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