Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-87-2015

Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

An Staphylokokkose erkranktes Fallwild muss unschädlich beseitigt werden und ist nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

  • A)An Staphylokokkose erkranktes Fallwild muss unschädlich beseitigt werden.
  • B)An Staphylokokkose erkranktes Wild ist für den menschlichen Verzehr nicht geeignet.
  • C)An Staphylokokkose erkranktes Wild ist für den menschlichen Verzehr geeignet.
  • D)Bei an Staphylokokkose erkranktem Wild ist nur das Wildbret und nicht die Innereien für den menschlichen Verzehr geeignet.
Erklärung

Fallwild gilt grundsätzlich als genussuntauglich und darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Auch an Staphylokokkose erkranktes Wild ist für den menschlichen Verzehr nicht geeignet.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten