Kurze Antwort
An Staphylokokkose erkranktes Fallwild muss unschädlich beseitigt werden und ist nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Fallwild gilt grundsätzlich als genussuntauglich und darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Auch an Staphylokokkose erkranktes Wild ist für den menschlichen Verzehr nicht geeignet.
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