Kurze Antwort
Der Jagdschutz beinhaltet nicht den Schutz vor Raubwild und nicht den Schutz vor Straßenverkehr.
Jagdschutz richtet sich gegen Wilderer, Futternot, Wildseuchen sowie wildernde Hunde und Katzen und überwacht die Einhaltung jagdlicher Vorschriften. Raubwild gehört zum bejagbaren Wild und Straßenverkehr ist kein Jagdschutzthema.
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