Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-118-2015

Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? Der Jagdschutz beinhaltet NICHT den Schutz vor ...

Kurze Antwort

Der Jagdschutz beinhaltet nicht den Schutz vor Raubwild und nicht den Schutz vor Straßenverkehr.

  • A)wildernden Hunden
  • B)Wildseuchen
  • C)Raubwild
  • D)Straßenverkehr
Erklärung

Jagdschutz richtet sich gegen Wilderer, Futternot, Wildseuchen sowie wildernde Hunde und Katzen und überwacht die Einhaltung jagdlicher Vorschriften. Raubwild gehört zum bejagbaren Wild und Straßenverkehr ist kein Jagdschutzthema.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten