Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-138-2015

Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? Ein Eisenbahnkörper ...

Kurze Antwort

Ein Eisenbahnkörper unterbricht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes nicht und stellt keinen Zusammenhang zwischen getrennt liegenden Flächen zur Bildung eines Jagdbezirkes her.

  • A)stellt den Zusammenhang zwischen getrennt liegenden Flächen zur Bildung eines Jagdbezirkes her.
  • B)unterbricht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes.
  • C)unterbricht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes nicht.
  • D)stellt keinen Zusammenhang getrennt liegender Flächen zur Bildung eines Jagdbezirks her.
Erklärung

Eisenbahnkörper zählen zu den länglichen Flächen nach § 5 Abs. 2 BJagdG. Sie bilden keinen eigenen Jagdbezirk, teilen bestehende Jagdbezirke nicht und verbinden getrennt liegende Flächen nicht zu einem Jagdbezirk.

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