Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-99-2015

Welche der nachfolgenden Aussagen sind zutreffend? Entgeltliche und/oder unentgeltliche Jagderlaubnisscheine ...

Kurze Antwort

Richtig ist: dürfen nur in dem Umfang erteilt werden, dass die Ziele des Landesjagdgesetzes, insbesondere die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Jagdrechts, nicht beeinträchtigt werden.

  • A)dürfen nur einer jagdpachtfähigen Person erteilt werden.
  • B)dürfen erteilt werden, wenn die Personen mindestens seit 2 Jahren einen gültigen Jahresjagdschein besitzen.
  • C)sind der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
  • D)dürfen nur in dem Umfang erteilt werden, dass die Ziele des Landesjagdgesetzes, insbesondere die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Jagdrechts, nicht beeinträchtigt werden.

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