Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-99-2015

Welche der nachfolgenden Aussagen sind zutreffend? Entgeltliche und/oder unentgeltliche Jagderlaubnisscheine ...

Kurze Antwort

Entgeltliche und unentgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen nur so erteilt werden, dass die Ziele des Landesjagdgesetzes, insbesondere die ordnungsgemäße Ausübung des Jagdrechts, nicht beeinträchtigt werden.

  • A)dürfen nur einer jagdpachtfähigen Person erteilt werden.
  • B)dürfen erteilt werden, wenn die Personen mindestens seit 2 Jahren einen gültigen Jahresjagdschein besitzen.
  • C)sind der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
  • D)dürfen nur in dem Umfang erteilt werden, dass die Ziele des Landesjagdgesetzes, insbesondere die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Jagdrechts, nicht beeinträchtigt werden.
Erklärung

Eine Jagderlaubnis darf die ordnungsgemäße Jagdausübung nicht gefährden. Die Jagdbehörde kann die Erteilung aus Gründen der Jagdpflege beschränken oder untersagen.

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