Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-198-2015

Welche der nachstehend genannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?

Kurze Antwort

Richtig sind: Pilze suchen im Wald und für den Eigenbedarf wild wachsende Waldfrüchte ernten.

  • A)Mountainbike fahren auch außerhalb von Wegen und Fußpfaden
  • B)Aufstellen von Zelten
  • C)Pilze suchen im Wald
  • D)für den Eigenbedarf wild wachsende Waldfrüchte ernten

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