Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-199-2015

Welche der nachstehend genannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?

Kurze Antwort

Richtig sind: Skifahren, Fotografieren von Bäumen und Wandern.

  • A)Skifahren
  • B)Reiten auch außerhalb von Wegen
  • C)Fotografieren von Bäumen
  • D)Wandern

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