Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-95-2015

Welche der nachstehenden Aussagen ist zutreffend? Eigenjagdbesitzende oder Jagdgenossenschaften, deren Jagdbezirke verpachtet sind, sind verpflichtet, Hegemaßnahmen der jagdausübungsberechtigten Person, insbesondere das Anlegen von Äsungsflächen auf nicht wirtschaftlich genutzten Grundstücken ...

Kurze Antwort

Eigenjagdbesitzende oder Jagdgenossenschaften müssen Hegemaßnahmen in zumutbarem Umfang und gegen angemessene Entschädigung dulden.

  • A)nur in Ausnahmefällen zu dulden.
  • B)nur bei sonst entstehenden Wildschäden zu dulden.
  • C)in zumutbarem Umfang und gegen angemessene Entschädigung zu dulden.
  • D)bis zu 1 Hektar Größe entschädigungslos zu dulden.
Erklärung

Dazu zählt insbesondere das Anlegen von Äsungsflächen auf nicht wirtschaftlich genutzten Grundstücken. Die Duldungspflicht besteht nur, soweit die Maßnahmen zumutbar sind; dafür ist eine angemessene Entschädigung zu leisten.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten