Kurze Antwort
Eigenjagdbesitzende oder Jagdgenossenschaften müssen Hegemaßnahmen in zumutbarem Umfang und gegen angemessene Entschädigung dulden.
Dazu zählt insbesondere das Anlegen von Äsungsflächen auf nicht wirtschaftlich genutzten Grundstücken. Die Duldungspflicht besteht nur, soweit die Maßnahmen zumutbar sind; dafür ist eine angemessene Entschädigung zu leisten.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.