Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-136-2015

Welche der nachstehenden Aussagen ist zutreffend? Zum Sammeln von Abwurfstangen benötigt man ...

Kurze Antwort

Zum Sammeln von Abwurfstangen benötigt man die schriftliche Erlaubnis der jagdausübungsberechtigten Person(en).

  • A)einen gültigen Jagdschein.
  • B)die schriftliche Erlaubnis der jagdausübungsberechtigten Person(en).
  • C)die schriftliche Erlaubnis der unteren Jagdbehörde.
  • D)die schriftliche Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde.
Erklärung

Abwurfstangen dürfen ohne diese Erlaubnis nicht gesammelt werden. Ein gültiger Jagdschein oder eine behördliche Erlaubnis ist dafür nicht erforderlich.

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