Kurze Antwort
Richtig sind: Wenn sich Personen in Gefahr bringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden. Ein Durchziehen mit der Schusswaffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist unzulässig., <p>Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht in das Treiben geschossen werden. Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, sofern hierdurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist.</p> und Bei Kesseltreiben bestimmt der Jagdleiter, ab wann nicht mehr in den Kessel geschossen werden darf; spätestens jedoch nach dem Signal 'Treiber rein' darf nicht mehr in den Kessel geschossen werden.
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