Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-135-2015

Welche der nachstehenden Aussagen sind zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig sind: Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. und Das Jagdrecht steht der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.

  • A)Das Jagdausübungsrecht steht immer der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.
  • B)Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
  • C)Das Jagdrecht steht der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.
  • D)Das Jagdrecht ist identisch mit dem Jagdausübungsrecht.

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