Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-74-2015

Welche Einschränkungen gelten nach der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' für das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen bei Gesellschaftsjagden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Es dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden. und Bei Feldstreifen und Kesseltreiben müssen die Waffen nicht entladen sein.

  • A)Die geladene Waffe muss gesichert sein.
  • B)Es dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden.
  • C)Bei Feldstreifen und Kesseltreiben müssen die Waffen nicht entladen sein.
  • D)Waffen dürfen im Treiben grundsätzlich nicht mitgeführt werden.

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