Kurze Antwort
Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen; die Pachtdauer soll nach dem Bundesjagdgesetz mindestens neun Jahre betragen.
Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Die Mindestpachtzeit beträgt nicht acht, sondern neun Jahre; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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