Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-31-2015

Welche Formvorschriften bestehen für einen Jagdpachtvertrag, der für einen Jagdbezirk, in welchem nur Niederwild vorkommt, abgeschlossen wird?

Kurze Antwort

Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen; die Pachtdauer soll nach dem Bundesjagdgesetz mindestens neun Jahre betragen.

  • A)Er ist schriftlich abzuschließen.
  • B)Die Pachtdauer soll mindestens 8 Jahre betragen.
  • C)Er bedarf der notariellen Beurkundung.
  • D)Die Pachtdauer muss mindestens 12 Jahre betragen.
Erklärung

Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Die Mindestpachtzeit beträgt nicht acht, sondern neun Jahre; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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