Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-69-2015

Welche Handlungen sind NICHT erlaubt?

Kurze Antwort

Nicht erlaubt sind die Jagdausübung mit vollautomatischen Waffen und der Transport einer zugriffsbereiten Waffe zum Büchsenmacher.

  • A)die Ausübung der Jagd mit vollautomatischen Waffe
  • B)die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal 2 Patronen ins Magazin passen
  • C)das Einschießen des Jagdgewehres im eigenen Revier außerhalb eines Schießstandes
  • D)der Transport der griffbereiten Waffe zum Büchsenmacher
Erklärung

Vollautomaten sind jagdlich verboten. Beim Transport gilt: nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördern; zugriffsbereit wäre unzulässig. Einschießen im Revier ist erlaubt, und eine Selbstladeflinte mit auf zwei Patronen begrenztem Magazin ist zulässig.

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