Kurze Antwort
Nicht erlaubt sind die Jagdausübung mit vollautomatischen Waffen und der Transport einer zugriffsbereiten Waffe zum Büchsenmacher.
Vollautomaten sind jagdlich verboten. Beim Transport gilt: nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördern; zugriffsbereit wäre unzulässig. Einschießen im Revier ist erlaubt, und eine Selbstladeflinte mit auf zwei Patronen begrenztem Magazin ist zulässig.
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