Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-30-2015

Welche in der Natur tot aufgefundenen Tierarten darf eine jagdausübungsberechtigte Person für den eigenen Bedarf präparieren lassen?

Kurze Antwort

Für den eigenen Bedarf präparieren lassen darf sie Rebhuhn und Graureiher; Waldkauz und Eisvogel sind tabu.

  • A)Waldkauz
  • B)Graureiher
  • C)Eisvogel
  • D)Rebhuhn
Erklärung

Jagdbar und nicht streng geschützt sind hier nur Rebhuhn und Graureiher. Waldkauz und Eisvogel unterliegen dem besonderen/strengen Schutz des Naturschutzrechts und dürfen auch tot nicht angeeignet oder präpariert werden.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten