Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-30-2015

Welche in der Natur tot aufgefundenen Tierarten darf eine jagdausübungsberechtigte Person für den eigenen Bedarf präparieren lassen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Graureiher und Rebhuhn.

  • A)Waldkauz
  • B)Graureiher
  • C)Eisvogel
  • D)Rebhuhn

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten