Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-18-2015

Welche jagdlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform?

Kurze Antwort

Schriftform sind erforderlich für Jagdpachtvertrag, Wildfolgevereinbarung und Jagderlaubnisschein; das Wegebenutzungsrecht unterliegt nicht zwingend der jagdrechtlichen Schriftform.

  • A)Jagdpachtvertrag
  • B)Wildfolgevereinbarung
  • C)Wegebenutzungsrecht
  • D)Jagderlaubnisschein
Erklärung

Der Jagdpachtvertrag ist nach § 11 BJagdG stets schriftlich abzuschließen, Jagderlaubnisse müssen als Begehungsschein schriftlich vorliegen, und Wildfolgevereinbarungen werden praxis- und prüfungsrelevant schriftlich fixiert; ein Wegebenutzungsrecht ist zivilrechtlich gesondert zu regeln.

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