Kurze Antwort
Der Jäger muss Krankheitssymptome am lebenden Stück sowie krankhafte Veränderungen am Wildkörper und an den Organen erkennen können.
Eine genaue Bestimmung der Erkrankung wird nicht verlangt. Entscheidend ist, bedenkliche Merkmale zu erkennen und gegebenenfalls eine amtliche Fleischuntersuchung zu veranlassen.
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