Kurze Antwort
Zulässig ohne besondere Genehmigung sind artgerechte pflanzliche Kirrmittel wie Weizen, Hafer und Mais; Kartoffeln sind als weiterverarbeitetes bzw. nicht übliches Kirrmittel für Schwarzwild nicht erlaubt.
Kirrungen dürfen nur mit geringen Mengen artgerechten, pflanzlichen Futters beschickt werden, typischerweise Getreide und Mais. Weizen, Hafer und Mais sind daher zulässig; Kartoffeln fallen nicht unter die gängigen, erlaubten Kirrmaterialien. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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