Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-163-2015

Welche Kirrmittel dürfen für das Kirren von Schwarzwild verwendet werden, ohne dass es einer besonderen Genehmigung der unteren Jagdbehörde bedarf? Die Genehmigung gilt unter anderem dann als erteilt, wenn ...

Kurze Antwort

Zulässig ohne besondere Genehmigung sind artgerechte pflanzliche Kirrmittel wie Weizen, Hafer und Mais; Kartoffeln sind als weiterverarbeitetes bzw. nicht übliches Kirrmittel für Schwarzwild nicht erlaubt.

  • A)Kartoffeln als Kirrmittel verwendet werden.
  • B)Weizen als Kirrmittel verwendet wird.
  • C)Hafer als Kirrmittel verwendet wird.
  • D)Mais als Kirrmittel verwendet wird.
Erklärung

Kirrungen dürfen nur mit geringen Mengen artgerechten, pflanzlichen Futters beschickt werden, typischerweise Getreide und Mais. Weizen, Hafer und Mais sind daher zulässig; Kartoffeln fallen nicht unter die gängigen, erlaubten Kirrmaterialien. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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