Kurze Antwort
Halbautomatische Jagdlangwaffen dürfen zum Schuss auf Wild höchstens zwei Patronen im Magazin führen, sodass insgesamt maximal drei Patronen geladen sind.
Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2c BJG ist das Schießen auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen verboten, wenn insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind. Daraus folgt: Magazin max. 2 Patronen + 1 im Lager = zulässig.
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