Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-17-2015

Welche Merkmale gelten als bedenkliche Merkmale für den Verzehr des Wildbrets durch Menschen und machen eine Anmeldung zur amtlichen Fleischuntersuchung zwingend erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwächung durch starken Durchfall., Leber- oder Milzschwellung, Geschwülste oder Wucherungen im Kopfbereich oder an den Ständern von Federwild und zahlreiche Geschwülste und Abszesse in inneren Organen.

  • A)Schwächung durch starken Durchfall.
  • B)Leber- oder Milzschwellung
  • C)Geschwülste oder Wucherungen im Kopfbereich oder an den Ständern von Federwild
  • D)zahlreiche Geschwülste und Abszesse in inneren Organen
Erklärung

Alle vier Optionen sind klassische „bedenkliche Merkmale“ nach Tier-LMHV, Anlage 4: starker Durchfall (Störung des Allgemeinbefindens), Leber- oder Milzschwellung, Wucherungen an Kopf/Ständern bei Federwild sowie zahlreiche Geschwülste/Abszesse in Organen. Diese Hinweise sprechen für mögliche Erkrankungen/Seuchen – der gesamte Wildkörper mit Aufbruch ist dem Amtsveterinär zur amtlichen Fleischuntersuchung vorzustellen.

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