Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-105-2015

Welche Mindestgröße muss in Rheinland-Pfalz ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk grundsätzlich besitzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 250 Hektar.

  • A)75 Hektar
  • B)150 Hektar
  • C)250 Hektar
  • D)350 Hektar

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