Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-105-2015

Welche Mindestgröße muss in Rheinland-Pfalz ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk grundsätzlich besitzen?

Kurze Antwort

Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk muss in Rheinland-Pfalz grundsätzlich mindestens 250 Hektar groß sein.

  • A)75 Hektar
  • B)150 Hektar
  • C)250 Hektar
  • D)350 Hektar
Erklärung

Die gesetzliche Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke in Rheinland-Pfalz beträgt 250 Hektar. Maßgeblich ist das Landesjagdrecht.

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