Kurze Antwort
Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk muss in Rheinland-Pfalz grundsätzlich mindestens 250 Hektar groß sein.
Die gesetzliche Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke in Rheinland-Pfalz beträgt 250 Hektar. Maßgeblich ist das Landesjagdrecht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.